BWL Diplomarbeit

Die Diplomarbeit ist der schriftliche Abschluss des BWL-Studiengangs und dient unter Einbeziehung der Benotungen von Klausuren dem Erwerb eines akademischen Grades bzw. eines Diploms, welches die staatliche Abschlussbezeichnung des Studiums ist.

Eine Prüfungsordnung gibt die Anforderungen für die Diplomarbeit vor. So ist der Zeitraum zur Erstellung der Diplomarbeit auf sechs Monate begrenzt, diese Frist entspricht auch dem Durchschnittszeitraum. Nur in seltenen Fällen beträgt der Erstellungszeitraum zwei oder drei Monate. Der Umfang der Diplomarbeit wird ebenfalls vorgegeben und liegt je nach Anforderungen zwischen dreißig und einhundertfünfzig Seiten. Der Beginn sowie die Aufgabenstellung der Diplomarbeit werden dem Prüfungsamt gemeldet. Die Fertigerstellung erfolgt sodann mit Abgabe der Arbeit innerhalb der vorgegebenen Frist.

Die Themenwahl für die BWL Diplomarbeit wird dem Studenten meist freigestellt, wobei formale Festlungen der Prüfungsordnung entnommen werden und einzuhalten sind. Wird die Abschlussarbeit an einer Berufsakademie fertig gestellt, so wird das Thema üblicherweise vom Ausbildungsbetrieb vorgegeben, in dem der Student das Praxissemester vollzogen hat.

Hat der Student seine BWL Diplomarbeit fertig gestellt, so sind je nach Vorgabe zwischen zwei und fünf Exemplare der Diplomarbeit zur Bewertung abzugeben. Die Bewertung erfolgt dann im Regelfall durch zwei Gutachter. Dies nennt sich Zweiprüfer-System. Hierbei handelt es sich meist zum einen um den Betreuer des Studenten sowie einem neutralen Gutachter. Beide prüfen und benoten unabhängig von einander den Inhalt der abgegebenen Arbeit, wobei der Zweitprüfer sich meist ohne intensive Nachprüfung der Benotung des Erstprüfers anschließt. Die Endnote der Diplomarbeit setzt sich hierbei aus vier bzw. fünf Teilnoten zusammen.

Bereits mit der Anfertigung seiner BWL Diplomarbeit erhält der Student nach dem Urheberrechtsgesetz das alleinige Urheberrecht auf seine Arbeit. Eine zwingende Veröffentlichung der Diplomarbeit gibt es in Deutschland nicht. Sofern die Hochschule die Rechte an der vom Studenten erstellten Diplomarbeit erwerben möchte, so ist sie daher auf entsprechende Vereinbarungen mit dem Studenten angewiesen.